Funierholz, Schneideholz, Möbelholz, Bauholz, Industrieholz
Der Verkauf von Holz wird in den Niedersächsischen Landesforsten grundsätzlich von den Forstämtern durchgeführt. Näheres zum Holzverkauf im Forstamt Neuenburg erfahren sie hier.
Brennholz
Der Verkauf von Brennholz wird in den Niedersächsischen Landesforsten in der Regel durch die Revierförstereien durchgeführt. Nur Großkunden, die Holz für den gewerblichen Wiederverkauf erwerben wollen wenden sich an die Forstämter.
Alle Brennholz-Sortimente dürfen im Wald nur mit vollständiger Schutzausrüstung (Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose und -stiefel), Sonderkraftstoff und Biokettenöl gesägt werden. Grundvoraussetzung für das Aufarbeiten von Holz im Wald ist der Nachweis eines Motorsägenscheines und die Unterzeichnung einer Anerkennungs- und Haftungserklärung.
Das Brennholz darf von Montag bis Samstag solange wie Tageslicht herrscht gesägt und abgefahren werden .
Motorsägenlehrgänge:
Die Termine für Motorsägenlehrgänge des Forstamtes Neuenburg erfahren sie hier,
die des Forstamtes Ahlhorn hier.
Brennholzpreise:
Eine Liste mit den aktuellen Brennholzpreisen finden sie hier.
Heizwerte und Gewicht von Holz:
Eine Liste mit den Heizwerten und Gewichten der verschiedenen Holzarten
finden sie hier.
Angebote:
Angebote werden hier in Kürze eingestellt.
Wichtiger Hinweis:
Die Wälder dürfen zur Besichtigung der Polter nicht befahren werden, Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Brennholzverkauf!
Bezahlung:
giro-/mastrocard-Zahlung | |||
debit-/mastercard-Zahlung | andere Kreditkarten möglich |
Barzahlung ist nicht möglich!
In Ausnahmefällen können Rechnungen ausgestellt werden, hierfür wird eine Aufwandpauschale in Höhe von 25,00 € erhoben.
Weiterhin ist der Motorsägenschein, sofern er der Rfö. Hasbruch noch nicht vorliegt, in Kopie mitzubringen.