Freizeit im Hasbruch

Die besondere Bedeutung des Hasbruch für die Artenvielfalt und sein besonderer Schutzstatus erfordern auch einen besonderen Schutz. Von jedem Besucher des Hasbruch wird daher ein wenig Rücksicht auf die hier vorzufindende Natur erwartet.

Die Ruhe der Natur soll hier weder durch Lärm noch auf andere Weise gestört werden. Im gesamten Hasbruch müssen alle Handlungen unterbleiben, die diesen oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern.

Wandern, Laufen, Walken im Hasbruch
Der gesamte Hasbruch steht unter Naturschutz. Er darf daher nur auf den Wegen betreten werden. Ein Verlassen der Wege ist nicht erlaubt.

In den Naturwaldbereichen haben der Schutz der Natur und ihre Eigenentwicklung absoluten Vorrang. Entsprechend kann hier auch keine Sicherung der Wege gewährleistet werden. Das Betreten der Wege im Urwald erfolgt daher immer auf eigene Gefahr. Diese Wege sind als Fußwege ausgeschildert und dürfen folglich auch nicht mit dem Fahrrad befahren werden.

Der Hasbruchflyer kann hier eingesehen und heruntergeladen werden, die separate Wanderkarte für den Hasbruch hier.

Wanderungen und Führungen können auf den Wegen erfolgen, sind aber bei der Revierförsterei Hasbruch anzumelden. Wanderungen und Führungen mit mehr als 30 Personen bedürfen allerdings der Zustimmung des Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Oldenburg), da übermäßige Störungen vermieden werden sollen.

Hunde im Hasbruch
In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli eines jeden Jahres, also während der Brut- und Setzzeit, müssen Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften und damit auch in Wald und Feld stets an der Leine geführt werden. Im Hasbruch, wie auch in allen anderen Naturschutzgebieten, gilt der Leinenzwang für Hunde ganzjährig.

Zusätzlich haben die Gemeinde Ganderkesee und Gemeinde Hude weitere Gebiete zum Schutz des Wildes ausgewiesen, in denen der Leinenzwang ebenfalls ganzjährig gilt. Diese Gebiete sind auf Karten dargestellt, die auf den Internetseiten beider Gemeinden eingesehen werden können.

Radfahren im Hasbruch
Auch zum Radfahren können im Hasbruch die vorhandenen Wege genutzt werden. Die Wege durch die Naturwaldbereiche dürfen allerdings nicht befahren werden.

Reiten im Hasbruch
Im Hasbruch ist das Reiten nur auf den gesondert gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Diese Reitwege sind durch die Gemeinden Ganderkesee und Hude als Freizeitwege ausgewiesen.

Befahren mit Kraftfahrzeugen
Der Wald darf selbstverständlich nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Ebenso dürfen dort keine Kraftfahrzeuge abgestellt werden. Ausnahmen können von der Revierförsterei zugelassen werden.

Sammeln von Pflanzen
Das Beschädigen oder Sammeln von Pflanzen, insbesondere auch von Pilzen, ist nicht erlaubt.

Feuer im Hasbruch
Natürlich dürfen im gesamten Hasbruch keine Feuer entfacht werden.

Nutzung von Fluggeräten
Im Hasbruch dürfen von nach Luftverkehrsrecht erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige unbemannten Luftfahrzeuge (wie Ballone, Drachen, Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren oder Raketenantrieb, fern- oder ungesteuerte Flugkörper mit oder ohne Eigenantrieb) nicht betrieben (Start, Flug einschließlich Überflug, Landung) werden.

 

Die Naturschutzverordnung für den Hasbruch, aus der sich die vorstehenden Verhaltensregeln ergeben, kann hier eingesehen werden.

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