Freizeit im Hasbruch

Regeln zum Schutz des Hasbruch

Die besondere Bedeutung des Hasbruch für die Artenvielfalt und sein besonderer Schutzstatus erfordern auch einen besonderen Schutz. Von jedem Besucher des Hasbruch wird daher ein wenig Rücksicht auf die hier vorzufindende Natur erwartet.

Die Ruhe der Natur soll hier weder durch Lärm noch auf andere Weise gestört werden. Im gesamten Hasbruch müssen alle Handlungen unterbleiben, die diesen oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern.

Wandern, Laufen, Walken im Hasbruch

Der gesamte Hasbruch steht unter Naturschutz. Er darf daher nur auf den Wegen betreten werden. Ein Verlassen der Wege ist nicht erlaubt.

In den Naturwaldbereichen haben der Schutz der Natur und ihre Eigenentwicklung absoluten Vorrang. Entsprechend kann hier auch keine Sicherung der Wege gewährleistet werden. Das Betreten der Wege im Urwald erfolgt daher immer auf eigene Gefahr. Diese Wege sind als Fußwege ausgeschildert und dürfen folglich auch nicht mit dem Fahrrad befahren werden.

Der Hasbruchflyer kann hier eingesehen und heruntergeladen werden, die separate Wanderkarte für den Hasbruch hier.

Wanderungen und Führungen können auf den Wegen erfolgen, sind aber bei der Revierförsterei Hasbruch anzumelden. Wanderungen und Führungen mit mehr als 30 Personen bedürfen allerdings der Zustimmung des Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Oldenburg), da übermäßige Störungen vermieden werden sollen.

In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli eines jeden Jahres, also während der Brut- und Setzzeit, müssen Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften und damit auch in Wald und Feld stets an der Leine geführt werden. Im Hasbruch, wie auch in allen anderen Naturschutzgebieten, gilt der Leinenzwang für Hunde ganzjährig.

Zusätzlich haben die Gemeinde Ganderkesee und Gemeinde Hude weitere Gebiete zum Schutz des Wildes ausgewiesen, in denen der Leinenzwang ebenfalls ganzjährig gilt. Diese Gebiete sind auf Karten dargestellt, die auf den Internetseiten beider Gemeinden eingesehen werden können.

Auch zum Radfahren können im Hasbruch die vorhandenen Wege genutzt werden. Die Wege durch die Naturwaldbereiche dürfen allerdings nicht befahren werden.

Im Hasbruch ist das Reiten nur auf den gesondert gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Diese Reitwege sind durch die Gemeinden Ganderkesee und Hude als Freizeitwege ausgewiesen.

Der Wald darf selbstverständlich nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Ebenso dürfen dort keine Kraftfahrzeuge abgestellt werden. Ausnahmen können von der Revierförsterei zugelassen werden.

Das Beschädigen oder Sammeln von Pflanzen, insbesondere auch von Pilzen, ist nicht erlaubt.

Natürlich dürfen im gesamten Hasbruch keine Feuer entfacht werden.

Im Hasbruch dürfen von nach Luftverkehrsrecht erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige unbemannten Luftfahrzeuge (wie Ballone, Drachen, Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren oder Raketenantrieb, fern- oder ungesteuerte Flugkörper mit oder ohne Eigenantrieb) nicht betrieben (Start, Flug einschließlich Überflug, Landung) werden.

Die Naturschutzverordnung für den Hasbruch, aus der sich die vorstehenden Verhaltensregeln ergeben, kann hier eingesehen werden.

 

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Apfeltag

11:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ort: Obstwiese der Gesellschaft der Freunde des Hasbruchs, Am Forsthaus, Hude-Vielstedt

Weitere Infos

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Rinder im Wald? Was ist da los?

10:00 Uhr

Ort: Parkplatz Forsthaus, Am Forsthaus, Hude

Weitere Infos

202519Okt.

Der Herbst im Stenumer Holz

10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ort: Parkplatz gegenüber der Gastwirtschaft Backenköhler, Stenum

Weitere Infos

Viele Besucher auf dem Hasbruchtag 2025
Gesellschaft der Freunde des Hasbruchs

Vielen Dank für den tollen Hasbruchtag 2025

Die Gesellschaft der Freunde des Hasbruchs und die Niedersächsischen Landesforsten veranstalteten am 24. August den 15. Habsruchtag. An den Mitmachstationen der Freunde des Hasbruchs gab es wie immer Wissenswertes und Unterhaltsames für die ganze Familie, um den Wald näher kennenzulernen.

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